SchmidNet.org

 Das INTRANET der Firma Rudolf & Hermann Schmid KG [ Zur öffentlichen Homepage ].

REGISTRIERUNG

SCHMIDNET-ZUGANG

BEANTRAGEN:

SCHMIDNET-ZUGANG BEANTRAGEN:

HINWEIS: Das SchmidNet ist ausschließlich für legitimierte Mitarbeiter mit einer R.&H.-E-Mail-Adresse zugelassen!

Häufig gestellte Fragen:

Wer kann sich registrieren?

Die Voraussetzung sich für das SchmidNet zu registrieren und mitzumachen, bedarf eines Mitarbeiterstatuses und einer ...@ruh-schmid.de-E-Mail-Adresse.

Dies wird im Registrierungprozess geprüft.

Wie bekomme ich die Zugangsdaten?

Nach Prüfung Ihres Zugangsantrages erhalten Sie eine Antwort an Ihre R.&H.-E-Mail-Adresse.

Bitte gedulden Sie sich etwas - dieser Vorgang ist nicht automatisiert.

Wann bekomme ich die Zugangsdaten?

Ihre Zugangsberechtigung wird geprüft und Sie bekommen anschließend die Zugangsdaten an Ihre R.&H.-E-Mail-Adresse geschickt - wir bitten um ein wenig Geduld.

Sollten Sie innerhalb von 24 Stunden keine Zugangsdaten bekommen, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Abt. Vertriebs-Orga der Firma R.&H. Schmid KG.

Zugangsdaten nicht bekommen?

Nach der Registrierung gedulden Sie sich ein wenig und überprüfen Sie den E-Mail-Posteingang Ihrer ...@ruh-schmid.de-E-Mail-Adresse.

Sollten Sie nach 24 Stunden immer noch keine E-Mail mit den Zugangsdaten bekommen haben, so wenden Sie sich bitte telefonisch an die Abt. Vertriebs-Orga von R.&H. Schmid KG - vielen Dank.

Ich komme nicht rein!

Vielleicht haben Sie sich vertippt oder die Großschreibtaste Ihrer Tastatur ist aktiviert - überprüfen Sie dies.

Vielleicht hat sich aber auch das Passwort geändert.

Beantragen Sie für diesen Fall einfach ein neues Passwort. Etwas Geduld und Sie erhalten eine E-Mail mit den neuen Zugangsdaten.

Hinweis: Die Zugangsdaten müssen aus Sicherheitsgründen bei jedem Mitarbeiterwechsel geändert werden!

Wie sicher ist das SchmidNet?

Datenschutz ist uns sehr wichtig!

Deswegen ist jede Seite des SchmidNets mit dem Passwort, welches ihnen per E-Mail nach der Beantragung zugeschickt wurde, gesichert.

Nach Mitarbeiterwechseln wird das Passwort geändert - Sie müssen dann einfach einen neuen Zugang über den Button "Registrierung" beantragen.

SchmidNet-BENUTZERERKLÄRUNG

Der Schutz von personenbezogenen Daten liegt uns sehr am Herzen!

Deswegen ist Ihr Einverständnis zur internen Datenweitergabe und Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes von Nöten.

[Hinweis: Der Nutzer des SchmidNet's wird nachfolgend "Beschäftigte/r" genannt.]


I. Grundsätzliches


Das SchmidNet ist nach erfolgter Registrierung ausschließlich legitimierten Mitarbeitern der Firma Rudolf & Hermann Schmid mit einer R.&H.-E-Mail-Adresse zugänglich. Jeder Seite von www.schmidnet.org mit personenbezogenen Daten ist passwortgeschützt. Beim Ausscheiden eines Beschäftigten werden die Zugangsdaten geändert. Sodann sind neue Zugangsdaten vom SchmidNet-Nutzer anzufordern.


II. Benutzererklärung zum Einverständnis der internen Datenweitergabe.


Der/die Beschäftigte ist damit einverstanden, dass persönliche und personenbezogene Daten auf der Internetpräsenz www.ruh-schmid.de, insbesondere im internen und passwortgeschützten Bereich des "SchmidNet's", ausschließlich nach Notwendigkeit und in geringem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus erfolgt eine Erhebung, die Verarbeitung und eine Nutzung ausschließlich im Zusammenhang mit der Tätigkeit der/des Beschäftigte/n.Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur zur Erbringung einer gewünschten bzw. notwendigen Dienstleistung oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung bzw. Notwendigkeit dazu besteht (dies umfasst auch die Weitergabe Ihrer Daten an Kunden und zur Anbahnungvon Geschäften bei potenziellen Neukunden) und zur internen Kommunikation.



III. Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes


Da der/die Beschäftigte im Rahmen seiner/Ihrer Tätigkeit möglicherweise mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommt, verpflichtet der/die Verantwortliche den/die Beschäftigte/n hiermit zur Beachtung des Datenschutzes, insbesondere zur Wahrung der Vertraulichkeit. Die Verpflichtung besteht umfassend. Der/die Beschäftigte dürfen personenbezogene Daten selbst nicht ohne Befugnis verarbeiten und sie dürfen anderen Personen diese Daten nicht unbefugt mitteilen oder zugänglich machen. Unter einer Verarbeitung versteht die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.Diese Verpflichtung besteht ohne zeitliche Begrenzung und auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.


Nach Beendigung ist der/die Beschäftigte dazu verpflichtet, sämtliches Material das zur Ausübung der Zusammenarbeit und im Eigentum des Verantwortlichen liegt unaufgefordert, vollständig und in einwandfreiem Zustand unverzüglich zurückzugeben.


Unter Geltung der DSGVO können Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen nach § 42 DSAnpUG-EU (BDSG-neu) sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits-oder Geldstrafe geahndet werden. Datenschutzverstöße können zugleich eine Verletzung arbeits- oder dienstrechtlicher Pflichten bedeuten und entsprechende Konsequenzen haben. Datenschutzverstöße sind ebenfalls mit möglicherweise sehr hohen Bußgeldern für das Unternehmen bedroht, die gegebenenfalls zu Ersatzansprüchen Ihnen gegenüber führen können.



IV. Hinweise zum Datengeheimnis


A. Art. 4 DSGVO Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

  1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;
  2. „Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;


B. Strafvorschriften des § 42 DSAnpUG-EU (BDSG-neu)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt zu sein,

  1. einem Dritten übermittelt oder
  2. auf andere Art und Weise zugänglich macht und hierbei gewerbsmäßig handelt

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,

  1. ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder
  2. durch unrichtige Angaben erschleicht und hierbei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.

(3)Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind die betroffene Person, der Verantwortliche, die oder der Bundesbeauftragte und die Aufsichtsbehörde.




V. Schlusserklärung


Über die Verpflichtung auf das Datengeheimnis und die sich daraus ergebenden Verhaltensweisen wurde ich unterrichtet. Sämtliche hier genannten Vorschriften habe ich erhalten.


Support

Themen

Hilfe

Kontakt

Share by: